Nachricht an den Vermieter schreiben
Eine gute Nachricht an den Vermieter ist sachlich und enthält fünf Dinge: Anrede mit Namen, die Wohnung (Adresse und Etage), das Anliegen in einem Satz, eine konkrete Bitte mit Datum und eine höfliche Grußformel. Bleib beim Sie und verzichte auf Vorwürfe – Fakten mit Datum wirken stärker als Ärger und sind später auch als Beleg brauchbar.
Der Aufbau
- Anrede mit Namen
„Sehr geehrter Herr Weber," bei Hausverwaltungen, „Guten Tag Frau Weber," bei privaten Vermietern. - Um welche Wohnung geht es
Straße, Hausnummer, Etage oder Wohnungsnummer. Verwaltungen betreuen hunderte Einheiten. - Das Anliegen in einem Satz
Was ist passiert, seit wann. Ohne Bewertung: „seit dem 3. August tropft es" statt „es ist eine Katastrophe". - Die konkrete Bitte mit Datum
„Können Sie bis zum 20. August einen Handwerker beauftragen?" – eine Bitte ohne Datum verläuft im Sand. - Grußformel und voller Name
„Mit freundlichen Grüßen", darunter Vor- und Nachname. Bei WhatsApp reicht der Name.
Vorher / Nachher
Heizung defekt
die heizung geht seit tagen nicht das ist echt unmöglich!! bitte kümmern sie sich endlich
Guten Tag Herr Weber, seit dem 3. August wird die Heizung in meiner Wohnung (Lindenstraße 14, 2. OG links) nicht mehr warm; die Raumtemperatur liegt morgens bei 16 Grad. Können Sie bitte bis zum 10. August einen Handwerker beauftragen? Ich bin werktags ab 16 Uhr erreichbar. Mit freundlichen Grüßen, Lukas Sander
Kaution nach Auszug
wann kommt endlich meine kaution? sind jetzt schon monate
Guten Tag Frau Weber, die Wohnung Lindenstraße 14 habe ich am 31. Mai übergeben. Die Kaution in Höhe von 1.500 € ist bisher nicht eingegangen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 25. August auf mein Konto DE12 3456 …. Mit freundlichen Grüßen, Lukas Sander
Vorlagen zum Kopieren
Mangel melden
Erinnerung, wenn nichts passiert
Kaution zurückfordern
Besichtigungstermin verschieben
Erlaubnis einholen (Untervermietung, Haustier, Umbau)
Auszug ankündigen (nicht die Kündigung selbst)
Häufige Fragen
Reicht WhatsApp für eine Mängelanzeige?
Für die erste Meldung ist es in der Praxis üblich – und hat den Vorteil, dass Datum und Uhrzeit dokumentiert sind. Passiert nichts, meldest du denselben Mangel zusätzlich per Brief. Erklärungen wie Kündigung oder Mietminderung gehören ohnehin in Briefform.
Muss ich Zutritt zur Wohnung gewähren?
Nicht spontan. Üblich sind ein konkreter Anlass und eine Ankündigung einige Tage vorher. Bei einem echten Notfall – Wasserrohrbruch, Gasgeruch – gilt das nicht. Bei Streit hilft ein Mieterverein weiter.
Wie höflich muss ich bleiben, wenn ich im Recht bin?
Sehr. Nicht aus Nettigkeit, sondern aus Wirksamkeit: Sachliche Nachrichten mit Datum und Frist werden bearbeitet, wütende landen in der Warteschleife – und sehen später, wenn sie jemand liest, schlecht für dich aus.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Er darf sie nach dem Auszug eine angemessene Zeit einbehalten, um abzurechnen – in der Praxis werden oft mehrere Monate genannt. Nach längerer Zeit ohne Rückmeldung ist eine schriftliche Fristsetzung angebracht; für den genauen Rahmen frag einen Mieterverein.
Sachlich formulieren, wenn du gerade genervt bist
Genau dann ist es am schwersten. Rightly ist eine iPhone-Tastatur: Du tippst, was du denkst, tippst auf „Professionell" – und bekommst eine sachliche Fassung als Vorschau, bevor irgendetwas abgeschickt wird.
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